Wenn es also mit dem Nachbarn oder einem anderen netten Mitmenschen mal nicht so richtig klappen will, ist guter Rat teuer. Das muss nicht sein.
haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen.
Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.
Auch da (und in vielen anderen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten) können wir Ihnen weiterhelfen.
Bei uns Schiedspersonen ist ein Schlichtungsversuch:
schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit. Sie sparen dadurch Zeit und Nerven.
kostengünstig und, da bei uns keine Partei gewinnt oder verliert, ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß der Frieden von Dauer ist.
Sie sitzen bei der Schiedsperson am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem. Wir sind per Eid zur Verschwiegenheit verpflichtet und absolut unparteiisch tätig.
Jedoch: Wir können schlichten, aber nicht richten. Bei uns wird also kein Urteil gesprochen, sondern ein Vergleich erzielt, mit dem beide Parteien einverstanden sind. Dieser Vergleich ist 30 Jahre gültig hinsichtlich der Verpflichtungen, die darin übernommen werden.
Ganz wichtig dabei ist: Wo wohnt derjenige, gegen den Sie vorgehen wollen? Nur die Schiedsperson aus dessen Wohnbereich ist für Sie zuständig. Für unsere Bezirke können Sie das unter dem Punkt "Ihre Schiedsstelle" nachschlagen.
Außerdem erteilt Ihnen Ihr örtliches Amtsgericht und die Polizei Auskunft sowie das Rechtsamt Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Die rechtssuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto, usw.) zu zahlen; für ca. 40,-- Euro können die Parteien schon einen Vergleich schließen und sich diese Kosten evtl. auch noch teilen.
Alle Angaben ohne Gewähr!